Bereitstellung- und Nutzungsbedingungen für die onOffice smart Software
PRÄAMBEL
Die onOffice Software GmbH (im Folgenden „Anbieter“ genannt) entwickelt und vertreibt im Rahmen einer ASP-Lösung eine effiziente Verwaltungs- und Vermarktungssoftware für Immobilienmakler. Die modular aufgebaute Softwarelösung „onOffice smart“ dient zur Optimierung der Geschäftsprozesse vom Objektmanagement über den Internetauftritt bis hin zur Büro- und Kundenverwaltung.
§1 Allgemeiner Vertragsgegenstand
1.1. Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung des Computerprogramms „onOffice smart“ (nachfolgend „Software“) durch den Anbieter. Der Kunde erhält die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software, welche auf einem anbietereigenen oder auf dem Server eines vom Anbieter beauftragten Rechenzentrums gehostet wird, mittels einer Telekommunikationsverbindung (Internetzugang) zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt der Anbieter die Software zur Nutzung für den Kunden und die von ihm berechtigten Nutzer bereit.
1.2. Für alle übrigen Leistungen und Dienste des Anbieters außer der Bereitstellung der Software gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Lediglich für den Fall einer Regelungslücke innerhalb der nachfolgenden Bereitstellungsund Nutzungsbedingungen für die Software finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters ergänzende Anwendung.
1.3 Die Telekommunikationsverbindung (Internetzugang) ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers (erforderliche Hard- und Software).
1.4 Der Anbieter übermittelt dem Kunden die für die Softwarenutzung erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um einen dem Anbieter benannten und von Ziffer (5) umfassten Nutzer handelt, der bei der Entgeltberechnung berücksichtigt wurde. Neue zusätzliche Nutzer wird der Kunde dem Anbieter vor Tätigkeitsbeginn melden, damit eine Anpassung der Entgeltberechnung erfolgen kann.
1.5 Die Nutzung der Software ist auf eine im Angebot festgelegte Anzahl von Benutzern limitiert. Die Nutzerzahl ist wesentlicher Faktor für die Entgeltberechnung.
§ 2 Serviceleistungen und Preise
2.1. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Leistungspflichten des Anbieters, die in der Leistungsbeschreibung / dem Angebot abschließend benannt sind. Die zugehörigen Preise sind im Angebot beschrieben.
2.2. Der zusammen mit der Software bereitgestellte online Speicher für die verwalteten Daten und Dateien ist auf 1 GB online Speicher beschränkt. Jedes weitere darüber hinaus angefangene genutzte Gigabyte online-Speicher wird pro Monat zu einem Betrag von 2,50 €/Monat gesondert berechnet. Der verwendete Speicherplatz kann der Kunde in der Software unter „Extras -> Statistik -> Speicherverbrauch“ einsehen.2.3. Das Angebot von onOffice wendet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Diese AGB sind nicht zur Verwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bestimmt.
2.3 Der Anbieter bietet zusammen mit der Software auch Supportleistungen an. Diese sind im Rahmen des vom Kunden gewählten Leistungspaketes beschränkt. Bei dem Paket „onoffice smart entry“ besteht seitens des Kunden lediglich Anspruch auf eMail-Support. Der Support per Telefon ist nicht eingeschlossen. Bei den Paketen „onOffice smart plus“ und „onOffice smart pro“ besteht ein Anspruch auf Telefon-Support lediglich bis zur maximalen Dauer von 30 Minuten pro Monat. Nicht genutzte Supportzeiten können nicht in kommende Monate übertragen werden. Darüber hinaus in Anspruch genommene Telefon-Supportleistungen werden wie Schulungsleistungen, die per Telefongespräch erbracht werden, zu € 39,00 pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Der Kunde wird in diesem Fall vor Eintreten dieser Situation fernmündlich darüber in Kenntnis gesetzt. Unberührt von dieser Beschränkung bleibt der eMail-Support. Dieser steht in einem unbeschränkten Rahmen zur Verfügung. Der Anbieter behält sich aber vor, die Antwortzeiten auf eMail-Anfragen nicht zu beziffern. Es besteht kein Anspruch auf Fristen bei eMail-Anfragen. Der Anbieter empfiehlt bei Erwerb oder bei dauerhaften Problemen bei der Bedienung der Software das Schulungsangebot des Anbieters wahrzunehmen.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Kunden zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen.
2.5 Der Anbieter ist berechtigt, die üblichen oder listenmäßigen Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal-, Betriebs-, und vergleichbaren Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Der Anbieter wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 20 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
§ 3 Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde und die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer erhalten das einfache, nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software mittels einer Telekommunikationsverbindung (Internetzugang) zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertragsverhältnis zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software, erhält der Kunde nicht.
3.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
3.3 Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des zwölffachen monatlichen Überlassungspreises zu zahlen. Darüber hinaus bleibt dem Anbieter die Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
3.4 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
3.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Rechte oder Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 4 Datenschutz und Datensicherheit
4.1. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit diesem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
4.2. Personenbezogene Daten werden die Parteien nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verwenden, insbesondere werden personenbezogene Daten nur nach Einwilligung der betreffenden Personen und unter Hinweis auf das jederzeitige formlose Widerrufsrecht gespeichert. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch den Anbieter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter, Rechtsverfolgungskosten und diesbezüglichen Aufwendungen frei.
4.3. Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. Der Anbieter nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. Der Anbieter ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung vom Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es dem Anbieter verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist der Anbieter im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt.
4.4 Die Software, die Server und die Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten werden in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben. Der Anbieter kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Vorziffer (Auftragsdatenverwaltung) entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
4.5 Der Anbieter trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu §9 BDSG. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Software, den Servern, der Betriebssoftware sowie den sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß der Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs des Anbieters mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Bereitstellung der Software nach diesem Vertrag.
§ 5 Mängelansprüche und Kündigungsrecht des Kunden
5.1. Mängel der Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Anbieter nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb der in der Leistungsbeschreibung / dem Angebot festgelegten Reaktionszeit behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Softwarenutzung. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht.
5.2. Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
5.3. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
6.1. die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen.
6.2. alle von ihm für die Nutzung der Software vorgesehenen Nutzer benennen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel oder ähnliches hervorgerufene Veränderungen in der Zuordnung der Nutzer, dem Anbieter mitzuteilen;
6.3. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
6.4. dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf die Server des Anbieters) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
6.5 die erforderliche Einwilligung unter Hinweis auf das jederzeitige formlose Widerrufsrecht des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
6.6 die Software nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können;
6.7 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen;
6.8 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
6.9 den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie eigenen Rechtsverfolgungskosten und sonstigen diesbezüglichen Kosten und Aufwendungen freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters;
6.10 die an den Anbieter übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten;
6.11 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
6.12 nach Abgabe einer Störungsmeldung (vgl. Leistungsbeschreibung / Angebot) dem Anbieter die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen seitens des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;
6.13 die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer, insbesondere Mitarbeiter und sonstige Beauftragte, verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Software in § 6 (3) bis (8), (10) und (11) aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
6.14 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände, Mailboxinhalte und Dokumente durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist.
§ 7 Vertragswidrige Nutzung
7.1. Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in § 6 (6) bis (8) genannten Pflichten, den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen
7.2. Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 6 (6) bis (8) die betroffenen Daten zu löschen.
7.3. Liegt in den Fällen des § 6 (1) und (2) ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zum Schadensersatz in Höhe des zwölffachen monatlichen Entgelts verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist; der Kunde kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt dem Anbieter vorbehalten.
7.4. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 6 (6) bis (8) festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.7.5. Die Haftungsbegrenzung findet auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Geschäftsführungsorgane von onOffice Anwendung.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1. Das Entgelt wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig. Es ist beginnend mit dem Monat, in dem die betriebsfähige Bereitstellung erfolgt, zu zahlen. Verzug tritt 14 Tage nach Fälligkeit ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
8.2. Der Kunde wird den Anbieter ermächtigen, den Mietzins, die Einrichtungsgebühr sowie alle sonstigen Preise im Lastschrifteinzugsverfahren einzuziehen, und für die erforderliche Deckung seines Bankkontos sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, dem Anbieter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten. Optional besteht für den Kunden die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte. Hierfür wird der Kunde dem Anbieter bei Vertragsbeginn die erforderlichen Kreditkartendaten sowie spätere Änderungen unverzüglich mitteilen.
8.3. Das monatliche Entgelt ist im Angebot festgelegt. Der Berechnungsmodus für die Vergütung berücksichtigt im Wesentlichen die Zahl der Nutzer, die Nutzungsintensität, die Vertragslaufzeit, die Größe des bereitgestellten Speicherplatzes, die Leistungsfähigkeit und die Verfügbarkeit der Anwendung.
8.4 Zusätzlich zum monatlichen Entgelt kann eine einmalige Einrichtungsgebühr berechnet werden, die zum Beginn der Vertragslaufzeit fällig ist. Die Höhe der einmaligen Einrichtungsgebühr ergibt sich aus dem Angebot. Die Einrichtungsgebühr berücksichtigt die Einrichtung der Datenbank für den Kunden, die mit ihm vereinbarten Programmanpassungen, Vorlagen sowie Portalschnittstellen und eine Ersteinweisung.
8.5 Sonstige Preise sind spätestens mit Erbringung der Leistung zu zahlen.
8.6 Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form per eMail an die vom Kunden beim Anbieter hinterlegte eMail-Adresse. Ein paralleler Versand der Rechnung in Papierform erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und wird mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von € 2,00 je Rechnung berechnet.
§ 9 Verzug
9.1. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Bevor der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten wegen Zahlungsverzugs sperrt, wird er den Kunden hierüber in Form einer Systemmeldung in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Frist zum Ausgleich der offenen Forderungen des Anbieters setzen
9.2. Kommt der Kunde
- für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise
oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines
Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.
9.3. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
9.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.
9.5 Gerät der Anbieter mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 10. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
§ 10 Haftung
10.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer etwaig ergänzend vom Anbieter übernommenen Garantie.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist (Kardinalspflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
10.3 Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, sowie nicht die Voraussetzungen der Absätze (1) und (2) vorliegen.
10.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre, soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze (1) und (2) vorliegen.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
§ 11 Höhere Gewalt
11.1. Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
11.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere fallen hierunter Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
11.3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
§ 12 Vertragsbeginn und -laufzeit, Kündigung
12.1 Das Vertragsverhältnis beginnt zu dem im Angebot festgelegten Zeitpunkt. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die betriebsfähige Bereitstellung der vereinbarten Leistungen. Der Anbieter wird dem Kunden spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Zugangsdaten übermitteln.
12.2 Der ASP-Vertrag wird mit einer Laufzeit laut abgeschlossenem Vertrag geschlossen.
12.3 Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um 12 Monate. Für die Kündigung der jeweils folgenden 12-monatigen Vertragslaufzeiten gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend.
12.4 Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Vertragspartner die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird. Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
12.5 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.#
§ 13 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.
§ 14 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie – einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen – anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die
- nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
- den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren
- von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
- nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.
§ 15 Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie
besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses selbst. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Anbieters erklärt, sind sie nur dann
verbindlich, wenn der Anbieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
§ 16 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Diesen Bereitstellungs- und Nutzungsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil.
§ 17 Salvatorische Klausel
Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
§ 18 Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).
§ 19 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Aachen als
ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§ 20 Wesentliche Vertragsbestandteile
Diese Bereitstellungs- und Nutzungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Angebots.
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen können Sie sich an folgende Adresse wenden:
onOffice Software GmbH
Feldstrasse 40
52070 Aachen
Tel. +49 (0)241 44686-0
Fax.+49 (0)241 44686-250
www.onOffice.de
Bei Fragen zum Datenschutz
E-Mail: m.menne@onoffice.de


